FAQ – Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen? Wir geben Antworten.

Die Pflege eines Angehörigen oder die Organisation eigener Unterstützung wirft oft viele Fragen auf.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen – klar, verständlich und praxisnah.
Und wenn Ihre Frage nicht dabei ist: Wir sind gerne persönlich für Sie da.

Häufig gestellte Fragen …

Allgemeine Begriffserklärungen

Was bedeutet Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 45b SGB XI und soll pflegebedürftige Menschen im Alltag entlasten und gleichzeitig pflegende Angehörige unterstützen.

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf monatlich 125 €, die zweckgebunden für bestimmte Leistungen eingesetzt werden können. Der Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern mit zugelassenen Anbietern abgerechnet.

Was bedeutet Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 39 SGB XI und dient dazu, pflegende Angehörige oder private Pflegepersonen zu entlasten, wenn sie vorübergehend verhindert sind – z. B. wegen Urlaub, Krankheit oder Terminen. Sie ermöglicht, dass die pflegebedürftige Person weiterhin gut versorgt bleibt, auch wenn die Hauptpflegeperson einmal ausfällt.

Verhinderungspflege gibt Angehörigen Freiräume und sorgt gleichzeitig dafür, dass pflegebedürftige Menschen professionell und zuverlässig betreut werden.

Signet von Resilienz KP

Sie haben noch weitere Fragen?

Gerne beraten wir Sie individuell und kostenlos und finden gemeinsam eine Lösung.

Jetzt kostenlos beraten lassen:

* = Pflichtfeld