Pflegegrade erklärt
In Deutschland gibt es 5 Pflegegrade – sie bestimmen, wie viel Unterstützung ein Mensch im Alltag benötigt und welche Leistungen von der Pflegekasse übernommen werden.
Wie wird der Pflegegrad festgestellt?
Der Medizinische Dienst (MD) prüft den Zustand der pflegebedürftigen Person. Bewertet werden:
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Mobilität
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Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
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Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
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Selbstversorgung
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Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
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Gestaltung des Alltags
Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen zur Verfügung. Angehörige können Pflegegeld erhalten, wenn sie die Pflege übernehmen. Zudem gelten die Pflegegrade nicht nur für Senioren, sondern auch für jüngere Menschen mit Einschränkungen.
Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung
- Erste Anzeichen von Hilfebedarf
- Meist noch selbstständig im Alltag
- Anspruch auf z. B. Pflegeberatung und bestimmte Zuschüsse (z. B. Hausnotruf)
Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung
- Hilfe nötig bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität
- Anspruch auf ambulante Pflege oder Pflegegeld für Angehörige
- Möglichkeit, Sachleistungen für Pflegedienste zu nutzen
Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung
- Deutlich mehr Unterstützung im Alltag notwendig
- Kombination aus Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsangeboten
- Auch teilstationäre Pflege wird möglich
Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung
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Rund-um-die-Uhr-Betreuung wird häufig notwendig
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Höhere Pflegegeld- und Sachleistungsbeträge
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Auch stationäre Pflege in einem Heim möglich
Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung
mit besonderen Anforderungen
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Sehr hoher Pflegebedarf, z. B. bei schwersten neurologischen Erkrankungen
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Intensive Pflege rund um die Uhr erforderlich
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Höchste Leistungen der Pflegeversicherung